Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an allen Gewinnspielen auf der Seite www.bebe.de und deren Durchführung, sofern nicht explizit auf gesonderte Teilnahmebedingungen verwiesen wird. Veranstalterin ist die Johnson & Johnson GmbH, Johnson & Johnson Platz 2, 41470 Neuss (nachfolgend bezeichnet als »Veranstalter«). Mit der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind, sofern nicht anders im jeweiligen Gewinnspiel beschrieben, natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und mindestens 16 Jahre sind. Die Teilnahme von Minderjährigen am jeweiligen Gewinnspiel darf nur mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgen. Mitarbeiter des Veranstalters und mit ihm verbundener Unternehmen sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren, sind ausgeschlossen. Mehrfacheinsendungen sowie die Teilnahme über ein automatisiertes Massenverfahren oder Gewinnspielvereinigungen sind unzulässig.
2. Einzelheiten zum Gewinnspiel
Der genaue Teilnahmezeitraum, die Gewinnspielfrage bzw. die Art der Teilnahme- und Gewinnmöglichkeit sowie ggf. die Einzelheiten zum Gewinn werden auf der jeweiligen Gewinnspielseite genau beschrieben.
3. Gewinnabwicklung
Der Gewinn wird entweder an die vom Teilnehmer angegebene Postadresse geschickt oder die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über die im Gewinnspiel angegebene E-Mail-Adresse (bei Gewinnspielen über fremde Seiten wie Facebook: durch einen Post auf der entsprechenden Seite) über den Gewinn, die Gewinnabwicklung und eventuell notwendige nächste Schritte (z.B. die Übermittlung der vollständigen Postadresse oder Rücksendung etwaiger Unterlagen) informiert. Wird ein Teilnehmer nicht erreicht oder befolgt er die nächsten Schritte nicht innerhalb der ihm mitgeteilten Zeit, kann der Veranstalter einen neuen Gewinner ermitteln. Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt. Der Versand des Gewinns erfolgt entweder über Johnson & Johnson GmbH oder durch deren Dienstleister „Stegemann Lohnverpackung & logistischer Service e.K.“ oder “Ogilvy Public Relations GmbH”, zu diesem Zweck werden Namen und Adressdaten des Gewinners an den Dienstleister weitergegeben.
4. Gewinn
Der im Rahmen des Gewinnspiels als Gewinn präsentierte Gegenstand kann ggf. von dem gewonnenen Gegenstand abweichen (z.B. hinsichtlich Modell, Farbe o. ä.).
Eine Barauszahlung des Gewinns (sofern es sich nicht um einen Geldgewinn handelt) oder eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.
Gewinne werden nur an eine Adresse in den für das Gewinnspiel zugelassenen Wohnsitzländern geliefert. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Veranstalters.
Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung zwischen dem Gewinner und dem Veranstalter bzw. einer von diesem beauftragten Agentur oder einem Reiseveranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht zu dem im Gewinnspiel vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche privaten Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon, Nutzung Wellnessbereich etc.).
Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht innerhalb von einer Woche nach der ersten Gewinnbenachrichtigung erfolgt.
5. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit
Sofern im Rahmen des Gewinnspiels kreative Beiträge eingereicht werden (z.B. Fotos, Videos oder Geschichten) gilt Folgendes:
a) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Fotos) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Mit dem Hochladen von Inhalten, insbesondere Bildern, erklären die Teilnehmer, dass diese frei von Rechten Dritter sind, also dass die Inhalte entweder von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie der auf Bildern und Videos abgebildeten Personen eingeholt haben und diese mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.
b) Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass ihre Einsendungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Auslosung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge vom Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) und durch alle anderen bekannten Nutzungsarten genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden, ein Anspruch auf die Veröffentlichung besteht allerdings nicht. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter außerdem erlaubt, die Einsendungen zu bearbeiten und, falls es erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Von der Einräumung der Nutzungsrechte ist die Möglichkeit umfasst, das Bildmaterial zum Abruf durch Dritte im Onlinebereich zur Verfügung zu stellen und die Bilder zu archivieren. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
c) Der Teilnehmer verzichtet auf sein etwaiges Recht auf Urhebernennung aus § 13 UrhG sowie auf die vollständige Nennung seines Namens im Zusammenhang mit seinen Einsendungen.
6. Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels
Die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels können nicht gewährleistet werden. Es kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
Hierzu gehören u.a. technische Probleme, behördliche Auflagen (z.B. im Zusammenhang mit der Covid- 19 Pandemie), Regeländerungen oder Entscheidungen sozialer Plattformen, wie z.B. Facebook, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.
7. Haftung
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
7.a Zusätzlicher Haftungsausschluss für Reisemängel
Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, bei der der Veranstalter ausnahmsweise als Reiseveranstalter anzusehen ist, und hat der Gewinnspielteilnehmer eine echte Gegenleistung erbracht (z.B. Einsendung von Texten, Fotos, Songs oder Videos) so gilt zusätzlich zu Ziffer 7 folgendes:
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden der Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder
soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Fluggesellschaft, Hotel) verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Dies gilt nicht, wenn für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
Lediglich klarstellend weisen wir darauf hin, dass eine Haftung des Veranstalters für Reisemängel ohnehin ausgeschlossen ist, sofern dieser nicht als Reiseveranstalter auftritt (also keine Gesamtheit von Reiseleistungen in eigener Verantwortung zusammenstellt, sondern lediglich einen Vertrag mit einem dritten Reiseveranstalter vermittelt, oder vom Gewinner keine nennenswerte Leistung erbracht werden musste, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können.
8. Datenschutzhinweise
Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur, soweit der Teilnehmer eingewilligt hat oder dies anderweitig gesetzlich erlaubt ist. Das Weitere ist beim Teilnahmeformular erläutert. Es ist zudem die Datenschutzerklärung des Veranstalters zu beachten.
9. Hinweise und Bedingungen von dritten Plattformen (z.B. Facebook)
Sofern das Gewinnspiel vom Veranstalter über eine dritte Plattform (z.B. Facebook, Instagram, YouTube, Snapchat oder Pinterest) angeboten wird, gilt Folgendes:
a) Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und der dritten Plattform durch die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzregeln des Plattformbetreibers (siehe z.B. Facebook Nutzungsbedingungen bzw. Datenschutzregeln , Instagram Nutzungsbedingungen bzw. Datenschutzregeln, YouTube Community Richtlinien , Snapchat Richtlinien für Werbeaktionen , TikTok Nutzungsbedingungen , Community Richtlinien und Datenschutzregeln bestimmt.
b) Die Teilnehmer können gegenüber sozialen Plattformen (z.B. Facebook, Instagram), auf welchen das Gewinnspiel ggf. stattfindet, keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Gewinnspielapplikation oder Teilnahme am Gewinnspiel stehen.
c) Die Teilnehmer erkennen an, dass sowohl die Gewinnspielapplikation als auch das Gewinnspiel in keiner Weise von der dritten Plattform (z.B. Facebook, Instagram) gesponsert, unterstützt oder organisiert werden bzw. in keiner Verbindung zu der dritten Plattform (z.B. Facebook) stehen.
d) Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Gewinnspielapplikation oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur für die Zwecke des Gewinnspiels verwendet und keinen Dritten mitgeteilt, außer der Teilnehmer erteilt hierzu sein Einverständnis.
e) Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an die dritte Plattform (z.B. Facebook, Instagram) zu richten.
10. Sonstige rechtliche Hinweise
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne aberkennen oder diese zurückfordern. In der Beurteilung ist der Veranstalter frei.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ggf. in Kombination mit unabdingbaren Regelungen des schweizerischen oder österreichischen Rechts). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.